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| Corona-Krise und Ausgangsbeschränkungen |
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Sonstiges(u.a. Hochschul u. Prüfungsrecht)
22.03.2020
Machen Ausgangsbeschränkungen, die von Städten angeordnet werden, Sinn?
Niemand kann ernsthaft daran zweifeln, dass alles getan werden muss, um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dafür gilt es die rechtlichen Möglichkeiten u.a. des Bundesinfektionsschutzgesetzes auszuschöpfen. Dessen Vorschriften dürften in den nächsten Tagen verschärft werden, um etwa Ausgangsbeschränkungen eine sichere Rechtsgrundlage zu verschaffen.
Die jetzt erlassene Ausgangsbeschränkung in Dresden vermag sich aber nur an die Dresdner Bürger selbst zu richten, also Personen mit Erst- oder zumindest Zweitwohnsitz in Dresden bzw.solchen, die in Dresden ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Touristen und Personen aus dem Umland können weiterhin ins Stadtgebiet kommen bzw. sich darin aufhalten.
Schon aus diesem Grund ist eine das Territorium des Freistaates Sachsen umfassende einheitliche Regelung wünschenswert
Dresden, den 22.03.2020
Lothar Hermes
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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