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| Dresdner KiTa-Satzung unwirksam |
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Kommunal und Kommunalabgabenrecht
23.03.2013
Das SächsOVG hat in einer Normenkontrollentscheidung zahlreiche Regelungen der Kita-Satzung der LHS Dresden als mit dem höherrangigen Recht unvereinbar angesehen. Es werde u.a. in Grundrechte der Träger der freien Jugendhilfe eingegriffen. Den Einrichtungen dürfe der Inhalt der Verträge mit den Eltern nicht in so weitreichender Form vorgeschrieben werden.
Die genauen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Das Urteil dürfte in jedem Falle ein Ende der von der LHS Dresden derzeit praktizierten Praxis bedeuten, den Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschreiben, wen sie in ihre Einrichtungen aufnehmen und mit welchem Inhalt die Verträge abzuschließen sind. Vielmehr muss diesen ein substantieller Entscheidungsspielraum verbleiben.
Dresden, 23.03.2013
Rechtsanwalt Lothar Hermes, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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