Umwelt- und Planungsrecht
30.10.2012
Leitsätze der Entscheidung
1. Die Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen auf der Metallständerkonstruktion ehemaliger Gewächshäuser ist kein nach § 55 III Nr. 10 BbgBauO genehmigungsfreies Vorhaben.
2. Etwas Anderes kann gelten, wenn es sich um so genannte gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen in Dachflächen von Gebäuden handelt.
Dresden, 30.10.2012
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