Sonstiges(u.a. Hochschul u. Prüfungsrecht)
03.10.2012
Bekanntgabe von Prüfungsterminen und Exmatrikulationen allein über das Internet
VG Cottbus, Urt. v. 27.04.2012 - 1 K 314/10
1. Eine Bekanntgabe eines Prüfungstermins über das Internet kann ausreichen, sofern auch dadurch gewährleistet ist, dass der Prüfling Kenntnis davon erlangt, das ein und wann ein für ihn relevanter Prüfungstermin ansteht, an dem er teilzunehmen hat, diese Bekanntgabe zählt aber nicht als ordnungsgemäße Ladung zum Prüfungstermin.
2. Die Ausgestaltung der Information für die Studierenden über anstehende Prüfungen ist nicht zureichend, wenn nicht darüber hinaus eine ordnungsgemäße Ladung des Prüfenden zum Prüfungstermin durch die Prüfungsbehörde nachgewiesen werden kann. Die Veröffentlichung der Prüfungstermine im Internet stell nur eine Zweitveröffentlichung dar.
Anmerkung: Diese Rechtsprechung läßt sich nicht unbedingt auf andere Bundesländer übertragen, es werden dort stets die einschlägigen Bestimmungen des jeweiligen Hochschulgesetzes zu prüfen sein.
Dresden. 03.10.2012 RA Lothar Hermes, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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