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Rechtsanwalt Lothar Hermes

Vorläufiges Beförderungsverbot bei Konkurrentenstreit
  Beamtenrecht
03.10.2012

Vorläufiges Beförderungsverbot bei Konkurrentenstreit


 


OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.05.2012, Az. 1 B 161/12


 



  1. Der Dienstherr muss, wenn ein bei der Beförderungsauswahl unterlegener Mitbewerber eine einstweilige Anordnung auf vorläufige Untersagung der Beförderung des/der erfolgreichen Bewerber/s beantragt hat, die Ernennung bis zum Abschluss dieses gerichtlichen Verfahrens unterlassen.
  2. Diese Rechtsfolge tritt unmittelbar kraft Verfassungsrechts (Art. 19 IV GG), also auch ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss, ein.
  3. Der Umfang dieses Verbots richtet sich, wenn es um die Besetzung mehrerer Stellen geht, nach dem Antrag des unterlegenden Bewerbers; beschränkt dieser seinen Antrag nicht eindeutig auf einzelne Beförderungskandidaten, so ist es also umfassend.

    (Leitsätze)

    Dresden, den 03.10.2012
    RA L. Hermes, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 


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