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Beamtenrecht
03.10.2012
Vorläufiges Beförderungsverbot bei Konkurrentenstreit
OVG Saarlouis, Beschl. v. 29.05.2012, Az. 1 B 161/12
- Der Dienstherr muss, wenn ein bei der Beförderungsauswahl unterlegener Mitbewerber eine einstweilige Anordnung auf vorläufige Untersagung der Beförderung des/der erfolgreichen Bewerber/s beantragt hat, die Ernennung bis zum Abschluss dieses gerichtlichen Verfahrens unterlassen.
- Diese Rechtsfolge tritt unmittelbar kraft Verfassungsrechts (Art. 19 IV GG), also auch ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss, ein.
- Der Umfang dieses Verbots richtet sich, wenn es um die Besetzung mehrerer Stellen geht, nach dem Antrag des unterlegenden Bewerbers; beschränkt dieser seinen Antrag nicht eindeutig auf einzelne Beförderungskandidaten, so ist es also umfassend.
(Leitsätze)
Dresden, den 03.10.2012 RA L. Hermes, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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