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Sonstiges(u.a. Hochschul u. Prüfungsrecht)
19.11.2011
Eine zur Nichtanrechnung von Vermögen führende unbillige Härte nach § 29 III BAföG kann auch dann gegeben sein, wenn dem Auszubildenden im Wege einer so genannten vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück zu Eigentum übertragen worden ist, das mit mehreren lebtäglichen Nießbrauchsrechten belastet ist, und der Auszubildende zudem einem Rückübertragungsanspruch für den Fall der Veräußerung oder Belastung des Grundvermögens ausgesetzt ist.
VGH Mannheim, Urt. v. 07.07.2011, Az. 12 S 2872/10
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