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| Beseitigungsanordnung gegen Wochenendhaus |
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Baurecht
15.10.2010
Geht eine Bauaufsichtsbehörde gegen eine Wochenendhaus im Außenbreich mit einer Beseitigungsanordnung vor und existieren in der näheren Umgebung vergleichbare, vermutlich illegale bauliche Anlagen, so ist die Beseitigungsanordnung unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes grundsätzlich nur dann rechtmäßig, wenn die Behörde im Zeitpunkt des Bescheiderlasses ein auf sachlichen Erwägungen beruhendes Konzept zum Umgang mit der Situation im fraglichen Bereich besitzt.
Nur unter besonderen Voraussetzungen kann ein solches Konzept nachträäglilch erstellt werden.
RA Lothar Hermes Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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