Startseite
Zur Kanzlei
Schwerpunkte
Rechtsgebiete/Informationen
Recht haben / Recht bekommen
Vollmacht
Impressum
datenschutz
Kontakt
navigation
Online Beratung
Rechtsanwalt Lothar Hermes

VG Dresden stoppt Geschäftsführerbestellung von Wolfram Köhler
  Kommunal und Kommunalabgabenrecht
01.07.2009


Die Entscheidung



Nach Auffassung des Gerichts wäre es zwingend geboten gewesen, die Konditionen der Geschäftsführerbestellung den Stadträten detailliert bekannt zu machen. Denn die Vertragskonditionen haben weitreichende, in die Haushaltshoheit des Stadtrates reichende Folgen (z.B. Bezuschussung der Messe GmbH aus Haushaltsmitteln).


Die nur durch Akteneinsichtnahme gewährte Kenntnis von den Verträgen schafft nicht die Voraussetzung, im Stadtrat zu argumentieren und andere Ratsmitglieder zu überzeugen. Das sei insbesondere deshalb wichtig gewesen, weil – wie die Antragsgegnerin selbst einräumt – viele Stadträte bis zum Schluss unentschlossen waren.


Unerheblich sei der Einwand, dass in der Vergangenheit niemals derartige Verträge selbst den Stadträten zur Vorbereitung der Sitzungen ausgehändigt worden sein. Wörtlich heißt es in dem Beschluss:


„Auch ständige Übung kann ein Abweichen von einer zwingenden kommunalrechtlichen Vorschrift nicht rechtfertigen“.


 


Anmerkung:


Das VG Dresden hat den Mitspracherechten des Stadtrates ganz erheblich den Rücken gestärkt. Durch die Novellierung der Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts (§§ 95 ff SächsGemO) Ende 2003 wurden die Beteiligungs- und Mitspracherechte der Stadträte bei den wesentlichen Entscheidungen in den kommunalen Wirtschaftsunternehmen erweitert. Dies war von dem Gesetzgeber so auch beabsichtigt, um wirtschaftlichen Fehlentwicklungen in diesen Unternehmen vorzubeugen.


 


 


Dresden, 01.07.2009


RA Lothar Hermes, Fachanwalt für Verwaltungsrecht


[ zurück ]

Rechtsanwalt Lothar Hermes Rechtsanwalt Lothar Hermes
Münchner Str. 34 01187 Dresden Telefon 0351 - 401 55 16 Telefax 0351 - 401 22 41 RA.Hermes@web.de